Rechtsprechung
VG Dresden, 08.04.1998 - 4 K 3570/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Anspruch auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstands in die Tagesordnung der Stadtratssitzung ; Mitwirkungsrechte anderer Organe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 15.08.1996 - 3 S 465/96
3. Marienbrücke - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2 VwGO analog; § 123 VwGO, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
'Atomwaffenfreie Zone' München
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- OVG Sachsen, 11.08.2021 - 4 B 291/21
Tagesordnung; innergemeindliche Zuständigkeit; Gemeinderat; Befassungskompetenz
Dem Bürgermeister obliegt im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Vorbereitung und Einberufung der Gemeinderatssitzungen auch die rechtzeitige Mitteilung der jeweiligen Verhandlungsgegenstände (§ 52 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SächsGemO) und damit notwendigerweise vor Beginn der Gemeinderatssitzung die Aufstellung der jeweiligen Tagesordnung in eigener Verantwortung (vgl. u. a. VG Dresden, Urt. v. 8. April 1998 - 4 K 3570/97 -, BeckRS 1998, 31164874), wie dies § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Chemnitz in Ausfüllung dessen auch bestimmt (§ 36 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO).Darüberhinausgehend beinhaltet die Pflicht des Bürgermeisters, eine sachgerechte Entscheidung über die begehrte Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung zu treffen, lediglich die Befugnis, die Aufnahme solcher Tagesordnungspunkte zu verweigern, die ganz offensichtlich nicht ernst gemeint sind oder erkennbar unsinnige Zwecke verfolgen oder die schikanös, rechtsmissbräuchlich oder strafbaren Inhalts sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 4 B 198/20 -, juris Rn. 6, unter Verweis auf VG Dresden, Urt. v. 8. April 1998 - 4 K 3570/97 -, BeckRS 1998, 31164874).
- OVG Sachsen, 27.04.2021 - 4 B 193/21
Materielles Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters, ; Stadtrat, ; …
4 Dem Bürgermeister obliegt im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Vorbereitung und Einberufung der Gemeinderatssitzungen auch die rechtzeitige Mitteilung der jeweiligen Verhandlungsgegenstände (§ 52 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SächsGemO) und damit notwendigerweise vor Beginn der Gemeinderatssitzung die Aufstellung der jeweiligen Tagesordnung in eigener Verantwortung (vgl. u. a. VG Dresden, Urt. v. 8. April 1998 - 4 K 3570/97 -, BeckRS 1998, 31164874), wie dies § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung in Ausfüllung dessen auch bestimmt (§ 36 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO).Darüberhinausgehend beinhaltet die Pflicht des Bürgermeisters, eine sachgerechte Entscheidung über die begehrte Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung zu treffen, lediglich die Befugnis, die Aufnahme solcher Tagesordnungspunkte zu verweigern, die ganz offensichtlich nicht ernst gemeint sind oder erkennbar unsinnige Zwecke verfolgen oder die schikanös, rechtsmissbräuchlich oder strafbaren Inhalts sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 4 B 198/20 -, juris Rn. 6, unter Verweis auf VG Dresden, Urt. v. 8. April 1998 - 4 K 3570/97 -, BeckRS 1998, 31164874).
- OVG Sachsen, 26.06.2023 - 4 B 97/23
Gemeinde; Gemeinderat; Bürgermeister; Organzuständigkeit; Verhandlungsgegenstände …
Nach dem Stand des Eilverfahrens spricht alles dafür, dass sie gemäß § 36 Abs. 5 Alt. 2 i.V.m. Absatz 3 Satz 1 und 2 SächsGemO einen Anspruch darauf hat, dass der Antragsgegner den im Tenor näher bezeichneten Verhandlungsgegenstand unverzüglich auf die Tagesordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden setzt.4 Dem Bürgermeister obliegt im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Vorbereitung und Einberufung der Gemeinderatssitzungen auch die rechtzeitige Mitteilung der jeweiligen Verhandlungsgegenstände (§ 52 Abs. 1, § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SächsGemO) und damit notwendigerweise vor Beginn der Gemeinderatssitzung die Aufstellung der jeweiligen Tagesordnung in eigener Verantwortung (vgl. u. a. VG Dresden, Urt. v. 8. April 1998 - 4 K 3570/97 -, BeckRS 1998, 31164874). - OVG Sachsen, 20.05.2020 - 4 B 198/20
Änderungsantrag; Rechtsschutzinteresse; Stadtratssitzung; Tagesordnung; Giraffen; …
Dies beinhaltet die Befugnis, die Aufnahme solcher Tagesordnungspunkte für eine Stadtratssitzung zu verweigern, die - wie hier - ganz offensichtlich nicht ernst gemeint sind und erkennbar unsinnige Zwecke verfolgen (vgl. VG Dresden, Urt. v. 8. April 1998 - 4 K 3570/97 -, juris).